Beispielberechnungen: guter Rat muss nicht teuer sein

Notarielle Urkunden haben häufig handfeste Kostenvorteile:  So ersetzt das vom Notar beurkundete Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein. Der Erbschein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beur­kundung des Testaments durch den Notar. Dabei erteilen wir Notare nicht nur professionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Teilungs­anord­nungen, sondern errichten darüber eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweiskraft. So wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall aufgefunden wird.

Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beur­kundung durch den Notar kommt. Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beur­kundungs­gebühr an.

Auf notar.de, dem Informationsportal der Bundesnotarkammer, finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können. Die dort aufgeführten Berechnungsbeispiele erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zusammengestellte Fallkonstellationen. Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungs­bei­spielen können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bundesnotarkammer keine Ansprüche hergeleitet werden.

Notariat Alexander Schier
Notariat Alexander Schier